Praxis für Ergotherapie & Logopädie   |   Paul-Fleming-Str. 3   |   24114 Kiel

FAQ / häufig gestellte Fragen

 

Allgemeines zur Praxis

Behandeln Sie Kinder, Jugendliche und Erwachsene?

Ja. Wir behandeln Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen. Dazu gehören Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen. Je nach Anliegen bieten wir logopädische oder ergotherapeutische Diagnostik/ Befundung, Beratung und Therapie an. 

Welche Therapiebereiche bieten Sie an?

Wir bieten Logopädie und Ergotherapie an. In der Logopädie behandeln wir Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens. In der Ergotherapie unterstützen wir Menschen dabei, ihre Handlungsfähigkeit im Alltag, in der Schule, im Beruf oder im häuslichen Umfeld zu verbessern. Heilmittel wie Ergotherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gehören zu den gesetzlich geregelten Heilmitteln. 

Wo befindet sich die Praxis in Kiel?

Unsere Praxis befindet sich in der Paul-Fleming-Straße 3 in 24114 Kiel im Paul-Fleming-Haus im 3.Obergeschoss, welches sie über das Treppenhaus sowie den Fahrstuhl erreichen können. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0431 - 77 59 53 88, sollten Sie uns nicht persönlich erreichen können, dann sprechen Sie gerne auch Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter. Alternativ schreiben Sie auch gerne eine E-Mail an info@xn--logopdischepraxis-kiel-44b.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. 

Wie sind die Öffnungszeiten?

Unsere Praxis ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Davon ausgenommen sind gesetzliche Feiertage sowie der Freitag nach Himmelfahrt. 

Muss ich vor Therapiebeginn eine Verordnung haben?

Für eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse ist eine gültige Heilmittelverordnung erforderlich. Diese wird in der Regel von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt (hausärztliche Versorgung, Kinderärzte oder Fachärzte) ausgestellt. Ergotherapeutische Behandlungen können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich auch von Vertragspsychotherapeutinnen oder Vertragspsychotherapeuten verordnet werden. 

Wovon hängt der Therapieerfolg ab?

Die wichtigsten Bausteine für eine erfolgreiche Therapie sind regelmäßig wahrgenommene Termine sowie das Umsetzen der vermittelten Inhalte. Hierfür kann es auch sein, dass Sie Aufgaben bekommen, die sie eigenständig zu Hause (oder gegenbenenfalls Andernorts) anwenden und üben sollen. Die Erfolge werden vermutlich ausbleiben, wenn Sie davon ausgehen, dass die Therapieeinheit allein ausreichend ist.

Logopädie in Kiel

Wann ist Logopädie sinnvoll?
Logopädie kann sinnvoll sein, wenn Sprache, Sprechen, Stimme, Schlucken oder Kommunikation beeinträchtigt sind. Das kann Kinder betreffen, die sprachlich verzögert sprechen lernen, aber auch Erwachsene nach neurologischen Erkrankungen, bei Stimmproblemen oder Schluckstörungen. Die Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie ist ein verordnungsfähiges Heilmittel, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. 
Welche logopädischen Störungsbilder behandeln Sie?
Wir behandeln unter anderem Sprachentwicklungsstörungen, Artikulationsstörungen, Stottern, Poltern, myofunktionelle Störungen, Stimmstörungen, Schluckstörungen, Aphasie und weitere neurologisch bedingte Störungen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Praxis liegt auf neurologischen und pädiatrischen Störungsbildern. 
Wann sollte mein Kind logopädisch vorgestellt werden?
Eine logopädische Abklärung kann sinnvoll sein, wenn ein Kind deutlich später spricht als Gleichaltrige, schwer verständlich spricht, Laute nicht korrekt bildet, grammatische Schwierigkeiten zeigt, stottert oder Probleme beim Schlucken, Kauen oder bei der Mundmotorik bestehen. Ob eine Therapie erforderlich ist, sollte ärztlich abgeklärt werden. 
Behandeln Sie auch Erwachsene in der Logopädie?
Ja. Wir behandeln auch Erwachsene, zum Beispiel bei Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen. Häufige Gründe für eine logopädische Behandlung im Erwachsenenalter sind neurologische Erkrankungen, Stimmprobleme, Schluckstörungen oder Kommunikationsstörungen nach Erkrankungen wie Schlaganfall. 
Was passiert beim ersten logopädischen Termin?

Beim ersten Termin beginnen wir häufig mit organisatorischen Dingen, wie z.B. dem Anmeldebogen. Anschließend verschaffen wir uns ein genaues Bild von der aktuellen Situation (Anamnese). Je nach Verordnung und Störungsbild besprechen wir die Beschwerden, führen eine logopädische Diagnostik durch und planen die Therapieziele. Im ersten Termin findet in den meisten Fällen noch keine Behandlung oder nur eine kurze Sequenz statt.

Bitte bringen Sie die gültige Verordnung sowie vorhandene Berichte mit. 

Behandeln Sie auch Stottern und Poltern?
Ja. Wir behandeln Stottern und Poltern bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Therapie richtet sich nach Alter, Ausprägung, Alltagssituation und individuellen Therapiezielen. 
Bieten Sie Stimmtherapie an?

Ja. Wir behandeln Stimmstörungen, zum Beispiel bei Heiserkeit, eingeschränkter Belastbarkeit der Stimme, funktionellen Stimmproblemen oder berufsbedingter stimmlicher Belastung. Voraussetzung für eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse ist eine entsprechende Heilmittelverordnung.

Eine weitere Möglichkeit ist ein Stimmtraining in Form einer Selbstzahlerleistung, diese wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. 

Bieten Sie Schlucktherapie an?
Ja. Wir behandeln Schluckstörungen, sofern eine entsprechende Verordnung vorliegt und die Behandlung im ambulanten Rahmen fachlich möglich ist. Gerade bei neurologischen Erkrankungen ist eine sorgfältige Einschätzung wichtig. 

 

 

Ergotherapie in Kiel

Wann ist Ergotherapie sinnvoll?
Ergotherapie ist sinnvoll, wenn Menschen durch Krankheit, Entwicklungsverzögerung, Verletzung oder Behinderung in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind. Ziel ist es, alltägliche Aktivitäten möglichst selbstständig und sicher ausführen zu können. Ergotherapie kann unter anderem Feinmotorik, Konzentration, Wahrnehmung, Koordination, Handlungsplanung, Gedächtnis und Alltagskompetenzen fördern. 
Welche ergotherapeutischen Fachbereiche bieten Sie an?
Wir bieten ergotherapeutische Behandlungen in den Bereichen Pädiatrie, Neurologie, Geriatrie, Orthopädie/Handtherapie, Psychiatrie und weiteren ergotherapeutischen Behandlungsfeldern an. 
Wann ist Ergotherapie für Kinder sinnvoll?
Ergotherapie kann bei Kindern sinnvoll sein, wenn Schwierigkeiten in der Feinmotorik, Konzentration, Wahrnehmung, Handlungsplanung, Körperkoordination oder Selbstständigkeit bestehen. Auch Auffälligkeiten im Alltag, im Kindergarten oder in der Schule können Anlass für eine ärztliche Abklärung sein.
Behandeln Sie neurologische Erkrankungen in der Ergotherapie?
Ja. Ein Schwerpunkt unserer Praxis liegt auf neurologischen Störungsbildern. Ergotherapie kann zum Beispiel nach Schlaganfall, bei Parkinson, Multipler Sklerose, Demenz oder anderen neurologischen Erkrankungen helfen, Alltagsfunktionen zu erhalten, wiederzuerlangen oder zu kompensieren. 
Bieten Sie Handtherapie oder orthopädische Ergotherapie an?

Ja. Wir behandeln auch orthopädische und handtherapeutische Beschwerden, zum Beispiel nach Verletzungen, Operationen oder bei Einschränkungen der Hand- und Armfunktion. Die konkrete Therapie richtet sich nach Diagnose, Verordnung und individuellem Befund. 

Was passiert beim ersten ergotherapeutischen Termin?

Beim ersten Termin stehen zunächst organisatorische Themen im Vordergrund, beispielsweise das Ausfüllen des Anmeldebogens und die Klärung wichtiger Rahmenbedingungen. Anschließend sprechen wir ausführlich über Ihre Beschwerden, Ihre persönlichen Ziele sowie die Anforderungen und Herausforderungen in Ihrem Alltag.

Je nach Verordnung führen wir eine ergotherapeutische Befunderhebung durch, um Ihre individuelle Situation besser einschätzen zu können. Auf dieser Grundlage planen wir gemeinsam die weiteren Therapieschritte und legen die Behandlungsziele fest. In den meisten Fällen findet beim ersten Termin noch keine oder nur eine kurze therapeutische Behandlungseinheit statt.

Bitte bringen sie zum ersten Termin folgendes mit:

  • gültige Verordnung
  • Vorhandene Arztberichte
  • Klinik- oder Entlassungsberichte
  • frühere Therapie- und Befundberichte (falls vorhanden)
Gibt es Besonderheiten im ersten Termin bei der Behandlung von Kindern?
Bei Kindern erfolgt der erste Termin in der Regel ohne das Kind und dient als Eltern- bzw. Bezugspersonengespräch. Dabei werden die bisherigen Entwicklungen, bestehende Schwierigkeiten sowie die Therapieziele besprochen. So können wichtige Informationen offen ausgetauscht werden, ohne dass das Kind mit belastenden Themen konfrontiert wird. Dies ermöglicht häufig einen entspannteren und positiveren Einstieg in die Therapie. 
Werden Angehörige in die Ergotherapie einbezogen?
Ja, wenn es therapeutisch sinnvoll ist. Besonders bei Kindern, älteren Menschen, neurologischen Erkrankungen oder Einschränkungen im Alltag kann die Einbeziehung von Angehörigen hilfreich sein. Ziel ist es, Therapieinhalte besser in den Alltag zu übertragen. 

 

 

Verordnung, Kosten und Krankenkasse

Wer stellt eine Verordnung für Logopädie oder Ergotherapie aus?
Heilmittel werden in der Regel von Ärztinnen oder Ärzten verordnet. Die Heilmittel-Richtlinie regelt die Voraussetzungen, Grundsätze und Inhalte der Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung. Ergotherapie kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich durch Vertragspsychotherapeutinnen oder Vertragspsychotherapeuten verordnet werden.  
Wann gilt eine Verordnung als gültig?
Eine Heilmittelverordnung (z. B. für Ergotherapie oder Logopädie) ist gültig, wenn die Behandlung rechtzeitig begonnen wird. In der Regel muss der erste Behandlungstermin innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum stattfinden. Wurde vom verordnenden Arzt oder der Ärztin ein dringlicher Behandlungsbedarf angegeben, muss die Therapie bereits innerhalb von 14 Kalendertagen beginnen.
Bitte beachten Sie: Wird diese Frist überschritten, verliert die Verordnung grundsätzlich ihre Gültigkeit und es kann eine neue Verordnung erforderlich werden. Ohne Vorlage einer gültigen Verordnungen dürfen wir keine Behandlung durchführen.

 

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Logopädie oder Ergotherapie?
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn eine gültige Heilmittelverordnung vorliegt und die Behandlung medizinisch notwendig ist. Erwachsene gesetzlich Versicherte zahlen grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung, sofern keine Befreiung vorliegt. 
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?
Die gesetzliche Zuzahlung für Heilmittel beträgt bei Versicherten ab 18 Jahren grundsätzlich 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in der Regel von der Zuzahlung befreit.
Grundsätzlich können sich alle Menschen von der Zuzahlung auf Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. Zu welchen Konditionen dies möglich ist und ob es sinnvoll ist, klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse ab.
Was bedeutet Zuzahlungsbefreiung?
Wenn Sie von Ihrer Krankenkasse eine gültige Zuzahlungsbefreiung erhalten haben, legen Sie uns diese bitte vor. Dies muss zu Beginn der ersten Behandlung oder bei langfristigen Behandlungen zu Beginn des neuen Kalenderjahres erfolgen, erst dann gelten Sie als Zuzahlbefreit und erst dann wird für gesetzlich geregelte Heilmittel keine gesetzliche Zuzahlung erhoben.
Die Belastungsgrenze liegt grundsätzlich bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegend chronisch Kranken unter bestimmten Voraussetzungen bei 1 Prozent. 
Behandeln Sie Privatpatientinnen und Privatpatienten?
Ja. Privatversicherte können bei uns behandelt werden. Die Kosten richten sich nach der privaten Honorarvereinbarung, welche wir im ersten Termin mit Ihnen abschließen. Ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe die Kosten erstattet, hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte klären Sie dies bei Bedarf vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung.
Wir rechnen nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse oder der Beihilfestelle ab, sondern mit Ihnen, unabhängig davon, welche Kosten sie erstattet bekommen.
Bieten Sie Selbstzahlerleistungen an?
Ja, Selbstzahlerleistungen sind nach individueller Abstimmung möglich.
Wichtig ist: Eine Selbstzahlerleistung ersetzt keine ärztliche Verordnung, wenn eine medizinische Heilmittelbehandlung zulasten der Krankenkasse erforderlich ist. Selbstzahlerleistungen dienen nicht dazu, eine ärztliche Entscheidung über eine Verordnung zu umgehen oder eine Verordnung gezielt herbeizuführen.

 

Was ist eine Heilmittelverordnung?
Eine Heilmittelverordnung ist das Rezept für eine therapeutische Behandlung, zum Beispiel Logopädie oder Ergotherapie. Darauf sind unter anderem Diagnose, Heilmittel, Behandlungsmenge und weitere Angaben vermerkt. Die Heilmittel-Richtlinie und der Heilmittelkatalog regeln, welche Heilmittel bei welchen Indikationen verordnet werden können. 
Was bedeuten Diagnosegruppe und Heilmittel?
Die Diagnosegruppe ordnet die ärztliche Diagnose einem Bereich des Heilmittelkatalogs zu. Das Heilmittel beschreibt die verordnete therapeutische Maßnahme, zum Beispiel eine ergotherapeutische oder logopädische Behandlung. Die konkrete Verordnung richtet sich nicht allein nach der Diagnose, sondern nach der Gesamtbetrachtung von Schädigungen, Einschränkungen und Kontextfaktoren.
Was ist eine Blankoverordnung in der Ergotherapie?
Bei einer Blankoverordnung stellt die Ärztin oder der Arzt weiterhin die Diagnose und die medizinische Indikation. Die Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten entscheiden dann innerhalb des rechtlichen Rahmens eigenverantwortlich über Auswahl des Heilmittels, Therapiefrequenz, Dauer einzelner Behandlungstermine und die Gesamtdauer der Therapie. Die Blankoverordnung ist in der Ergotherapie seit dem 1. April 2024 möglich und gilt derzeit für bestimmte Diagnosegruppen. 
Für welche Diagnosen ist eine Blankoverordnung in der Ergotherapie möglich?
Zum Einstieg wurde die Blankoverordnung in der Ergotherapie für bestimmte Diagnosegruppen eingeführt, darunter SB1, PS3 und PS4. Dazu zählen unter anderem Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen, wahnhafte und affektive Störungen, Abhängigkeitserkrankungen sowie dementielle Syndrome. Ob eine Blankoverordnung möglich ist, entscheidet die verordnende Praxis im Rahmen der geltenden Vorgaben. 
Was bedeutet langfristiger Heilmittelbedarf?
Ein langfristiger Heilmittelbedarf kann vorliegen, wenn aufgrund einer schweren oder dauerhaften Erkrankung eine längerfristige Heilmittelbehandlung medizinisch notwendig ist. Welche Diagnosen hierfür vorgesehen sind, ist in der Heilmittel-Richtlinie und in den entsprechenden Diagnoselisten geregelt. Wir behandeln auch Patientinnen und Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf oder besonderem Verordnungsbedarf, sofern eine gültige Verordnung vorliegt. 

 

 

Termine, Warteliste und Organisation

Wie bekomme ich einen Termin?
Sie können uns telefonisch oder über das Kontaktformular erreichen, alternativ auch per E-Mail. Je nach aktueller Verfügbarkeit vergeben wir direkt einen Termin oder nehmen Sie auf unsere Warteliste auf. 
Gibt es eine Warteliste?

Ja, wenn derzeit kein passender Termin verfügbar ist, können wir Sie auf unsere Warteliste aufnehmen. Die Aufnahme ist aktuell telefonisch oder über unser Kontaktformular möglich.

Wie schnell wir Ihnen einen passenden Termin anbieten können, lässt sich leider nicht vorhersagen. Die Wartezeit kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten reichen. Sie hängt sowohl von unserer aktuellen Terminauslastung als auch von Ihrer zeitlichen Flexibilität ab. Je flexibler Sie bei der Terminwahl sind, desto größer ist in der Regel die Chance, kurzfristig einen freien Termin zu erhalten.

Sobald ein passender Termin verfügbar wird, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. 

Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
In den meisten Fällen dauert eine Therapieeinheit etwa 45 Minuten. Die genaue Dauer (30, 45 oder 60 Minuten) hängt jedoch von der ärztlichen Verordnung und dem verordneten Heilmittel ab. 
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie zum ersten Termin eine gültige Heilmittelverordnung mit. Zusätzlich sind vorhandene Arztberichte, Krankenhausberichte, Vorbefunde oder bei Kindern das U-Heft hilfreich. Auf der Kontaktseite werden Sie nochmals an diese Unterlagen erinnert. 
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?

Bitte sagen Sie Termine spätestens 24 Stunden vorher ab. So können wir frei gewordene Termine rechtzeitig an andere Patientinnen und Patienten vergeben. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie uns jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder per E-Mail absagen.

Wenn ein Termin zu spät oder gar nicht abgesagt wird, behalten wir uns vor, eine Ausfallrechnung in Höhe der vollständigen Behandlungskosten zu stellen.

Wie lang darf eine Unterbrechung der Therapie sein?

Eine Therapie sollte möglichst regelmäßig stattfinden, um den Behandlungserfolg nicht zu gefährden. Grundsätzlich darf eine Heilmittelverordnung (z. B. für Ergotherapie oder Logopädie) nicht länger als 14 Kalendertage ohne Begründung unterbrochen werden. Wird diese Frist überschritten, kann die Verordnung ihre Gültigkeit verlieren.

In begründeten Fällen, beispielsweise bei Krankheit, Urlaub oder anderen nachvollziehbaren Umständen, sind auch längere Unterbrechungen möglich. Die Gründe müssen von uns dokumentiert werden, und das Therapieziel darf dadurch nicht gefährdet werden.

Wenn absehbar ist, dass Sie Termine über einen längeren Zeitraum nicht wahrnehmen können, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. Wir prüfen gemeinsam, wie die Behandlung regelkonform fortgeführt werden kann.

Kann ich Termine online buchen?
Eine direkte Online-Terminbuchung bieten wir derzeit nicht an. Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme das Telefon oder unser Kontaktformular. 
Kann ich mehrere Termine im Voraus vereinbaren?

Ja, in der Regel planen wir Ihre Behandlungstermine langfristig im Voraus. Die Termine finden meist an festen Tagen und zu gleichbleibenden Uhrzeiten statt. Dies unterstützt eine regelmäßige und verlässliche Durchführung der Therapie und erleichtert die Integration in Ihren Alltag.

Die Terminplanung orientiert sich an Ihrer Verordnung, den therapeutischen Zielen sowie den verfügbaren Kapazitäten. Durch die frühzeitige Planung können wir auch sicherstellen, dass die Behandlung bei einer notwendigen Folgeverordnung ohne Wartezeiten nahtlos fortgesetzt werden kann.

Meine Verordnung endet bald. Was muss ich tun?

Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn das Ende Ihrer Verordnung naht, und besprechen gemeinsam mit Ihnen den weiteren Therapiebedarf sowie das weitere Vorgehen. Sofern uns von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt der Auftrag zur Erstellung eines Therapieberichts vorliegt, fertigen wir diesen an und übermitteln ihn direkt an die entsprechende Arztpraxis.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt, wenn eine neue Verordnung erforderlich sein könnte. Die Entscheidung über die Fortführung der Therapie und die Ausstellung einer Folgeverordnung liegt ausschließlich bei der verordnenden Praxis.

Wichtiger Hinweis: Insbesondere während der Ferienzeiten sowie rund um Feiertage können Arztpraxen nur eingeschränkt erreichbar sein, längere Wartezeiten bei der Terminvergabe haben oder urlaubsbedingt geschlossen haben. Da wir darauf keinen Einfluss haben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig um einen Termin zu kümmern, um eine möglichst nahtlose Fortsetzung Ihrer Therapie zu gewährleisten

 

 

 

Hausbesuche in Kiel und Umgebung

Bieten Sie Hausbesuche an?
Ja. Wir bieten Hausbesuche an, wenn diese ärztlich verordnet wurden und organisatorisch möglich sind. Unser Hausbesuchsgebiet umfasst Kiel und das Umland, vorwiegend die Westufer-Seite und einen Radius von etwa 15 Minuten Fahrtzeit.
In seltenen Fällen sind auch längere Fahrtwege möglich. Dies müssen wir dann individuell prüfen. 
Wann ist ein Hausbesuch möglich?
Ein Hausbesuch ist möglich, wenn er medizinisch notwendig und entsprechend auf der Verordnung angegeben ist. Ob ein Hausbesuch verordnet wird, entscheidet die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt. 
Kann ich einen Hausbesuch auch ohne Verordnung bekommen?
Ein Hausbesuch zulasten der gesetzlichen Krankenkasse ist nur möglich, wenn er ärztlich verordnet wurde.
Gleiches gilt auch für Privatpatienten, da es sonst möglich ist, dass die Versicherung oder die Beihilfe diese Kosten nicht erstattet.
Auch aus versicherungstechnischen Gründen ist ein Hausbesuch nur mit entsprechender Verordnung möglich.
Wo können Hausbesuch stattfinden?

Hausbesuche können in Ihrer privaten Häuslichkeit sowie in Tagespflege- oder stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden. In bestimmten Fällen ist auch eine therapeutische Versorgung innerhalb eines Krankenhauses möglich. Ob dies umsetzbar ist, hängt von verschiedenen organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen ab und wird daher individuell geprüft.

Bitte beachten Sie, dass für die Durchführung eines Hausbesuchs ein sicherer, angemessen sauberer und ausreichend nutzbarer Behandlungsbereich vorhanden sein muss. Nur so können wir eine fachgerechte und erfolgreiche Therapie gewährleisten. 

Kann auch ein Hausbesuch in der Kita erfolgen?

 

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behandlung auch in einer Kindertagesstätte (Kita) stattfinden. Voraussetzung ist, dass ein Hausbesuch ärztlich verordnet wurde und die therapeutischen Ziele in der Kita sinnvoll und fachgerecht umgesetzt werden können. Ebenso ist die Art der Kindertageseinrichtung entscheidend, da nicht in allen Einrichtungen therapiert werden darf.

Zudem ist die Zustimmung der Kita erforderlich, und es müssen geeignete Rahmenbedingungen für die Durchführung der Therapie vorhanden sein. Ob eine Behandlung in der Kita möglich ist, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen im Einzelfall.

 

 

Videotherapie für Ergotherapie & Logopädie

Bieten Sie Videotherapie an?

Ja. Wir bieten Videotherapie sowohl in der Logopädie als auch in der Ergotherapie an, wenn sie für das jeweilige Therapieziel geeignet ist. Die Videotherapie ist in der Heilmittelversorgung als telemedizinische Leistung möglich und kann eine sinnvolle Ergänzung zur Behandlung in Präsenz sein.

Ist Videotherapie für jede Behandlung geeignet?
Nein. Ob Videotherapie geeignet ist, hängt vom Störungsbild, der Ausprägung, den Therapiezielen und den persönlichen Voraussetzungen ab. Manche Behandlungen erfordern eine Präsenztherapie, zum Beispiel wenn eine direkte körperliche Anleitung, eine umfassende Diagnostik oder bestimmte Materialien notwendig sind.
Ziel ist immer, dass die Therapie wirksam, sicher und passend zum jeweiligen Anliegen durchgeführt wird.

 

Muss Videotherapie extra verordnet werden?
Videotherapie muss in der Regel nicht gesondert verordnet werden. Ärztinnen und Ärzte können telemedizinische Leistungen jedoch aus medizinischen Gründen ausschließen. Die Durchführung setzt außerdem voraus, dass die Patientin oder der Patient einverstanden ist und die technischen sowie therapeutischen Voraussetzungen erfüllt sind. 
Welche organisatorischen Besonderheiten gibt es?

Die Heilmittelrichtlinie sieht vor, dass jeweils die erste Behandlung einer Verordnung in Präsenz stattfinden muss. In seltenen Fällen kann eine Sondergenehmigung der Krankenkasse eingeholt werden, damit alle Termine als Videotherapie stattfinden können.

Welche technischen Voraussetzungen brauche ich für Videotherapie?
Sie benötigen ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon, eine stabile Internetverbindung und eine ruhige Umgebung. Zudem muss die Videotherapie datenschutzkonform durchgeführt werden. Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass für telemedizinische Leistungen ein zertifizierter Videodienstanbieter erforderlich ist. (nähere Angaben dazu im nächsten Punkt)
Welche Videoplattform nutzen Sie für die Videotherapie?

Für die Durchführung von Videotherapie nutzen wir webPRAX Face2Face, eine in Deutschland entwickelte und KBV-zertifizierte Plattform für sichere Video­therapie und Videosprechstunden. Sie wird unter anderem in der Logopädie und Ergotherapie eingesetzt.

Die Kommunikation erfolgt datenschutzkonform und verschlüsselt. Neben der Videotherapie bietet die Plattform weitere praktische Funktionen, darunter einen sicheren Dokumentenaustausch, einen geschützten Chat sowie digitale Übungs- und Informationsmaterialien.

Die Teilnahme ist über Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera, Mikrofon und Internetverbindung möglich.

Für die Nutzung von Videotherapieterminen benötigen Sie ein kostenfreies Benutzerkonto bei unserem Vertragspartner webPRAX. Die Einrichtung und Registrierung erfolgen auf Veranlassung unserer Praxis (sie bekommen einen Anmeldelink per E-Mail), sodass Sie vor dem ersten Termin alle erforderlichen Informationen von uns erhalten.

 

 

Anfahrt

Wie erreiche ich die Praxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln?
In der Nähe der Praxis befinden sich mehrere Bushaltestellen, unter anderem Käthe-Kollwitz-Schule, Metzstraße, Harmsstraße und Wilhelmplatz. Die entsprechenden Angaben zu den Buslinien und Fußwege sind auf der Kontaktseite der Praxis aufgeführt.
Gibt es Parkmöglichkeiten?
Parken ist im umliegenden Wohngebiet möglich. Bitte planen Sie etwas Zeit für die Parkplatzsuche ein.