FAQ / häufig gestellte Fragen
Allgemeines zur Praxis
Behandeln Sie Kinder, Jugendliche und Erwachsene?
Ja. Wir behandeln Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen. Dazu gehören Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen. Je nach Anliegen bieten wir logopädische oder ergotherapeutische Diagnostik/ Befundung, Beratung und Therapie an.
Welche Therapiebereiche bieten Sie an?
Wir bieten Logopädie und Ergotherapie an. In der Logopädie behandeln wir Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens. In der Ergotherapie unterstützen wir Menschen dabei, ihre Handlungsfähigkeit im Alltag, in der Schule, im Beruf oder im häuslichen Umfeld zu verbessern. Heilmittel wie Ergotherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie gehören zu den gesetzlich geregelten Heilmitteln.
Wo befindet sich die Praxis in Kiel?
Unsere Praxis befindet sich in der Paul-Fleming-Straße 3 in 24114 Kiel im Paul-Fleming-Haus im 3.Obergeschoss, welches sie über das Treppenhaus sowie den Fahrstuhl erreichen können. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0431 - 77 59 53 88, sollten Sie uns nicht persönlich erreichen können, dann sprechen Sie gerne auch Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter. Alternativ schreiben Sie auch gerne eine E-Mail an info@xn--logopdischepraxis-kiel-44b.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wie sind die Öffnungszeiten?
Unsere Praxis ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Davon ausgenommen sind gesetzliche Feiertage sowie der Freitag nach Himmelfahrt.
Muss ich vor Therapiebeginn eine Verordnung haben?
Für eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse ist eine gültige Heilmittelverordnung erforderlich. Diese wird in der Regel von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt (hausärztliche Versorgung, Kinderärzte oder Fachärzte) ausgestellt. Ergotherapeutische Behandlungen können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich auch von Vertragspsychotherapeutinnen oder Vertragspsychotherapeuten verordnet werden.
Wovon hängt der Therapieerfolg ab?
Die wichtigsten Bausteine für eine erfolgreiche Therapie sind regelmäßig wahrgenommene Termine sowie das Umsetzen der vermittelten Inhalte. Hierfür kann es auch sein, dass Sie Aufgaben bekommen, die sie eigenständig zu Hause (oder gegenbenenfalls Andernorts) anwenden und üben sollen. Die Erfolge werden vermutlich ausbleiben, wenn Sie davon ausgehen, dass die Therapieeinheit allein ausreichend ist.
Logopädie in Kiel
Wann ist Logopädie sinnvoll?
Welche logopädischen Störungsbilder behandeln Sie?
Wann sollte mein Kind logopädisch vorgestellt werden?
Behandeln Sie auch Erwachsene in der Logopädie?
Was passiert beim ersten logopädischen Termin?
Beim ersten Termin beginnen wir häufig mit organisatorischen Dingen, wie z.B. dem Anmeldebogen. Anschließend verschaffen wir uns ein genaues Bild von der aktuellen Situation (Anamnese). Je nach Verordnung und Störungsbild besprechen wir die Beschwerden, führen eine logopädische Diagnostik durch und planen die Therapieziele. Im ersten Termin findet in den meisten Fällen noch keine Behandlung oder nur eine kurze Sequenz statt.
Bitte bringen Sie die gültige Verordnung sowie vorhandene Berichte mit.
Behandeln Sie auch Stottern und Poltern?
Bieten Sie Stimmtherapie an?
Ja. Wir behandeln Stimmstörungen, zum Beispiel bei Heiserkeit, eingeschränkter Belastbarkeit der Stimme, funktionellen Stimmproblemen oder berufsbedingter stimmlicher Belastung. Voraussetzung für eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse ist eine entsprechende Heilmittelverordnung.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Stimmtraining in Form einer Selbstzahlerleistung, diese wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen.
Bieten Sie Schlucktherapie an?
Ergotherapie in Kiel
Wann ist Ergotherapie sinnvoll?
Welche ergotherapeutischen Fachbereiche bieten Sie an?
Wann ist Ergotherapie für Kinder sinnvoll?
Behandeln Sie neurologische Erkrankungen in der Ergotherapie?
Bieten Sie Handtherapie oder orthopädische Ergotherapie an?
Ja. Wir behandeln auch orthopädische und handtherapeutische Beschwerden, zum Beispiel nach Verletzungen, Operationen oder bei Einschränkungen der Hand- und Armfunktion. Die konkrete Therapie richtet sich nach Diagnose, Verordnung und individuellem Befund.
Was passiert beim ersten ergotherapeutischen Termin?
Beim ersten Termin stehen zunächst organisatorische Themen im Vordergrund, beispielsweise das Ausfüllen des Anmeldebogens und die Klärung wichtiger Rahmenbedingungen. Anschließend sprechen wir ausführlich über Ihre Beschwerden, Ihre persönlichen Ziele sowie die Anforderungen und Herausforderungen in Ihrem Alltag.
Je nach Verordnung führen wir eine ergotherapeutische Befunderhebung durch, um Ihre individuelle Situation besser einschätzen zu können. Auf dieser Grundlage planen wir gemeinsam die weiteren Therapieschritte und legen die Behandlungsziele fest. In den meisten Fällen findet beim ersten Termin noch keine oder nur eine kurze therapeutische Behandlungseinheit statt.
Bitte bringen sie zum ersten Termin folgendes mit:
- gültige Verordnung
- Vorhandene Arztberichte
- Klinik- oder Entlassungsberichte
- frühere Therapie- und Befundberichte (falls vorhanden)
Gibt es Besonderheiten im ersten Termin bei der Behandlung von Kindern?
Werden Angehörige in die Ergotherapie einbezogen?
Verordnung, Kosten und Krankenkasse
Wer stellt eine Verordnung für Logopädie oder Ergotherapie aus?
Wann gilt eine Verordnung als gültig?
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Logopädie oder Ergotherapie?
Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?
Was bedeutet Zuzahlungsbefreiung?
Behandeln Sie Privatpatientinnen und Privatpatienten?
Bieten Sie Selbstzahlerleistungen an?
Was ist eine Heilmittelverordnung?
Was bedeuten Diagnosegruppe und Heilmittel?
Was ist eine Blankoverordnung in der Ergotherapie?
Für welche Diagnosen ist eine Blankoverordnung in der Ergotherapie möglich?
Was bedeutet langfristiger Heilmittelbedarf?
Termine, Warteliste und Organisation
Wie bekomme ich einen Termin?
Gibt es eine Warteliste?
Ja, wenn derzeit kein passender Termin verfügbar ist, können wir Sie auf unsere Warteliste aufnehmen. Die Aufnahme ist aktuell telefonisch oder über unser Kontaktformular möglich.
Wie schnell wir Ihnen einen passenden Termin anbieten können, lässt sich leider nicht vorhersagen. Die Wartezeit kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten reichen. Sie hängt sowohl von unserer aktuellen Terminauslastung als auch von Ihrer zeitlichen Flexibilität ab. Je flexibler Sie bei der Terminwahl sind, desto größer ist in der Regel die Chance, kurzfristig einen freien Termin zu erhalten.
Sobald ein passender Termin verfügbar wird, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit?
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Bitte sagen Sie Termine spätestens 24 Stunden vorher ab. So können wir frei gewordene Termine rechtzeitig an andere Patientinnen und Patienten vergeben. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Sie uns jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder per E-Mail absagen.
Wenn ein Termin zu spät oder gar nicht abgesagt wird, behalten wir uns vor, eine Ausfallrechnung in Höhe der vollständigen Behandlungskosten zu stellen.
Wie lang darf eine Unterbrechung der Therapie sein?
Eine Therapie sollte möglichst regelmäßig stattfinden, um den Behandlungserfolg nicht zu gefährden. Grundsätzlich darf eine Heilmittelverordnung (z. B. für Ergotherapie oder Logopädie) nicht länger als 14 Kalendertage ohne Begründung unterbrochen werden. Wird diese Frist überschritten, kann die Verordnung ihre Gültigkeit verlieren.
In begründeten Fällen, beispielsweise bei Krankheit, Urlaub oder anderen nachvollziehbaren Umständen, sind auch längere Unterbrechungen möglich. Die Gründe müssen von uns dokumentiert werden, und das Therapieziel darf dadurch nicht gefährdet werden.
Wenn absehbar ist, dass Sie Termine über einen längeren Zeitraum nicht wahrnehmen können, sprechen Sie uns bitte frühzeitig an. Wir prüfen gemeinsam, wie die Behandlung regelkonform fortgeführt werden kann.
Kann ich Termine online buchen?
Kann ich mehrere Termine im Voraus vereinbaren?
Ja, in der Regel planen wir Ihre Behandlungstermine langfristig im Voraus. Die Termine finden meist an festen Tagen und zu gleichbleibenden Uhrzeiten statt. Dies unterstützt eine regelmäßige und verlässliche Durchführung der Therapie und erleichtert die Integration in Ihren Alltag.
Die Terminplanung orientiert sich an Ihrer Verordnung, den therapeutischen Zielen sowie den verfügbaren Kapazitäten. Durch die frühzeitige Planung können wir auch sicherstellen, dass die Behandlung bei einer notwendigen Folgeverordnung ohne Wartezeiten nahtlos fortgesetzt werden kann.
Meine Verordnung endet bald. Was muss ich tun?
Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn das Ende Ihrer Verordnung naht, und besprechen gemeinsam mit Ihnen den weiteren Therapiebedarf sowie das weitere Vorgehen. Sofern uns von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt der Auftrag zur Erstellung eines Therapieberichts vorliegt, fertigen wir diesen an und übermitteln ihn direkt an die entsprechende Arztpraxis.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt, wenn eine neue Verordnung erforderlich sein könnte. Die Entscheidung über die Fortführung der Therapie und die Ausstellung einer Folgeverordnung liegt ausschließlich bei der verordnenden Praxis.
Wichtiger Hinweis: Insbesondere während der Ferienzeiten sowie rund um Feiertage können Arztpraxen nur eingeschränkt erreichbar sein, längere Wartezeiten bei der Terminvergabe haben oder urlaubsbedingt geschlossen haben. Da wir darauf keinen Einfluss haben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig um einen Termin zu kümmern, um eine möglichst nahtlose Fortsetzung Ihrer Therapie zu gewährleisten
Hausbesuche in Kiel und Umgebung
Bieten Sie Hausbesuche an?
Wann ist ein Hausbesuch möglich?
Kann ich einen Hausbesuch auch ohne Verordnung bekommen?
Wo können Hausbesuch stattfinden?
Hausbesuche können in Ihrer privaten Häuslichkeit sowie in Tagespflege- oder stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden. In bestimmten Fällen ist auch eine therapeutische Versorgung innerhalb eines Krankenhauses möglich. Ob dies umsetzbar ist, hängt von verschiedenen organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen ab und wird daher individuell geprüft.
Bitte beachten Sie, dass für die Durchführung eines Hausbesuchs ein sicherer, angemessen sauberer und ausreichend nutzbarer Behandlungsbereich vorhanden sein muss. Nur so können wir eine fachgerechte und erfolgreiche Therapie gewährleisten.
Kann auch ein Hausbesuch in der Kita erfolgen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behandlung auch in einer Kindertagesstätte (Kita) stattfinden. Voraussetzung ist, dass ein Hausbesuch ärztlich verordnet wurde und die therapeutischen Ziele in der Kita sinnvoll und fachgerecht umgesetzt werden können. Ebenso ist die Art der Kindertageseinrichtung entscheidend, da nicht in allen Einrichtungen therapiert werden darf.
Zudem ist die Zustimmung der Kita erforderlich, und es müssen geeignete Rahmenbedingungen für die Durchführung der Therapie vorhanden sein. Ob eine Behandlung in der Kita möglich ist, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen im Einzelfall.
Videotherapie für Ergotherapie & Logopädie
Bieten Sie Videotherapie an?
Ja. Wir bieten Videotherapie sowohl in der Logopädie als auch in der Ergotherapie an, wenn sie für das jeweilige Therapieziel geeignet ist. Die Videotherapie ist in der Heilmittelversorgung als telemedizinische Leistung möglich und kann eine sinnvolle Ergänzung zur Behandlung in Präsenz sein.
Ist Videotherapie für jede Behandlung geeignet?
Muss Videotherapie extra verordnet werden?
Welche organisatorischen Besonderheiten gibt es?
Die Heilmittelrichtlinie sieht vor, dass jeweils die erste Behandlung einer Verordnung in Präsenz stattfinden muss. In seltenen Fällen kann eine Sondergenehmigung der Krankenkasse eingeholt werden, damit alle Termine als Videotherapie stattfinden können.
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich für Videotherapie?
Welche Videoplattform nutzen Sie für die Videotherapie?
Für die Durchführung von Videotherapie nutzen wir webPRAX Face2Face, eine in Deutschland entwickelte und KBV-zertifizierte Plattform für sichere Videotherapie und Videosprechstunden. Sie wird unter anderem in der Logopädie und Ergotherapie eingesetzt.
Die Kommunikation erfolgt datenschutzkonform und verschlüsselt. Neben der Videotherapie bietet die Plattform weitere praktische Funktionen, darunter einen sicheren Dokumentenaustausch, einen geschützten Chat sowie digitale Übungs- und Informationsmaterialien.
Die Teilnahme ist über Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera, Mikrofon und Internetverbindung möglich.
Für die Nutzung von Videotherapieterminen benötigen Sie ein kostenfreies Benutzerkonto bei unserem Vertragspartner webPRAX. Die Einrichtung und Registrierung erfolgen auf Veranlassung unserer Praxis (sie bekommen einen Anmeldelink per E-Mail), sodass Sie vor dem ersten Termin alle erforderlichen Informationen von uns erhalten.
Anfahrt
Wie erreiche ich die Praxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln?
Gibt es Parkmöglichkeiten?
